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Deutschland erstreitet sich ersten Erfolg für sicheres Spielzeug vor dem Europäischen Gerichtshof

Deutschland darf weiterhin strengere Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug auferlegen

04.06.2013 | CVRIA




2009 wurde eine neue EU-Richtlinie gefasst, die neue Grenzwerte für Schwermetalle in Spielzeug festlegte. Da diese Grenzwerte höher als die damals in Deutschland gültigen Grenzwerte waren, schirmte Deutschland scheinbar seinen Spielzeugmarkt ab. Dies führte zu einer Vorladung vor dem europäischen Gerichtshof, wo Deutschland mit Argumenten für strengere Grenzwerte überzeugen konnte.

Da die EU als ein großer Binnenmarkt  konzipiert ist, müssen in allen EU-Ländern gleiche Regularien bestehen. Allerdings hatte Deutschland sich nicht der Anpassung der Regularien gefügt als die neue Spielzeug-Richtlinie2009 gefasst wurde. Die Europäische Kommission hat verlangt die älteren, strengeren Grenzwerte nicht mehr anzuwenden um den deutschen Markt nicht mehr abzuschirmen. Dies hat letztendlich zu einer Vorladung am Europäischen Gerichtshof geführt.

Dort wurde jedoch entschieden, dass Deutschland vorerst weiterhin die eigenen Grenzwerte für die Schwermetalle Blei und Barium anwenden darf, die Grenzwerte für Quecksilber, Arsen und Antimon jedoch der europäischen Richtlinie anpassen muss. Der Präsident des Europäischen Gerichtshofes hat befunden, dass Deutschland genügend Beweis vorgebracht hat, dass Kinder und deren Gesundheit durch strengere Grenzwerte geschützt werden müssen. Allerdings wurde auch erklärt, dass mit der Diskussion um Grenzwerte komplexe Fragen zu Wirkungen von Schwermetallen aufgeworfen werden, die weitere Nachforschungen benötigen.

Das Urteil ist nur vorläufig; ein endgültiges Urteil wird später verkündet. Die eigenen, strengeren Grenzwerte für Blei und Barium darf Deutschland bis in den späten Juli 2013 anwenden.

Quelle


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