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EDC-Kriterien – Auch neue Kommissionsentwürfe bieten keinen Schutz für Mensch und Umwelt - Verbände äußern Bedenken

Offener Brief an die Bundesministerin Frau Dr. Barbara Hendricks und Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt

16.11.2016 |




Am 18. November 2016 findet im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel eine Diskussion zum Vorschlag der EU-Kommission für Kriterien zur Identifizierung von hormonschädlichen Chemikalien (Endokrine Disruptoren, ED) im Rahmen der Pestizid- (1107/2009/EG) und Biozid-Verordnungen (528/2012/EG) statt. Eine Allianz von Nichtregierungsorganisationen aus WECF, PAN Germany, BUND, Umweltinstitut München, Coordination gegen Bayer-Gefahren, SumOfUs und hej!support haben erneut Bedenken hinsichtlich des neu überarbeiteten Kommissions-Vorschlags in einem Offenen Brief an Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt zum Ausdruck gebracht.

Offener Brief an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit Frau Dr. Barbara Hendricks. Ein gleich lautendes Schreiben wurde an Bundesminister Christian Schmidt versandt.


Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
 
im Hinblick auf die für den 18. November 2016 angesetzte Diskussion im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel zum Vorschlag der EU-Kommission für Kriterien zur Identifizierung von hormonschädlichen Chemikalien (Endokrine Disruptoren, ED) im Rahmen der Pestizid- (1107/2009/EG) und Biozid-Verordnungen (528/2012/EG), möchten wir unsere Bedenken hinsichtlich des neu überarbeiteten Kommissions-Vorschlags zum Ausdruck bringen.
 
Die vorgelegten überarbeiteten Entwürfe fordern weiterhin eine zu hohe Beweislast für die Stoffregulierung, stehen nicht in Einklang mit den Verordnungstexten und sind nicht dazu geeignet, eine breitere Anwendung in anderen chemikalienrelevanten EU-Bestimmungen zu finden. Insgesamt verfehlen auch diese überarbeiteten Kriterien das Ziel, Umwelt und Verbraucher*Innen im Sinne des geltenden EU-Rechts vor hormonschädigenden Substanzen zu schützen. Deshalb lehnt die Allianz „EDC Free Europe“, auf deutscher Ebene getragen von den Nichtregierungsorganisationen PAN Germany, BUND, WECF, Umweltinstitut München, Coordination gegen Bayer-Gefahren, SumOfUs und hej!support, die vorliegenden Kommissionsentwürfe ab. 
 
Die folgenden zwei Punkte sehen wir besonders kritisch:
 
1.  Die überarbeiteten Kommissionsentwürfe setzen nach wie vor eine unangemessen hohe Nachweishürde für die Identifizierung von hormonschädlichen Substanzen. Auch wenn einige nützliche Klarstellungen hinzugefügt wurden, so sind die erarbeiteten Kriterien nach wie vor schwer erfüllbar, weil sie den Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen möglichen negativen Auswirkungen einerseits und der endokrinen Wirkungsweise eines Stoffes andererseits erforderlich machen. Darüber hinaus fehlt es immer noch an Kategorien, die den jeweils verfügbaren aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wiederspiegeln könnten. Sowohl das Pestizid- als auch das Biozidrecht schreiben jedoch vor, auch solche Stoffe als EDs zu identifizieren, die negative Effekte haben „können“ (z.B. mutmaßliche/potentielle EDs). Mit Blick auf das öffentliche Interesse werden wir dieses Anschreiben der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Ein gleich lautendes Schreiben wurde an Herrn Bundesminister Schmidt versandt.
 
2.  Der überarbeitete Kommissionsentwurf hält nach wie vor an Textänderungen des Anhangs II der Pestizid-Verordnung 1107/2009/EG fest, die zu einer grundlegenden Abänderung  des von Ministerrat, EU-Parlament und EU-Kommission im Rahmen des Mitentscheidungs-Verfahrens vereinbarten Risikomanagements bei identifizierten EDs führt. Die Änderung der Ausnahmeregelung von „vernachlässigbarer Exposition“ zu „vernachlässigbarem Risiko“ bringt völlig neue Verfahrenselemente in die Gesetzgebung ein. Mit dieser Änderung verwandelt die Kommission eine bestehende limitierte Ausnahmeregelung in ein umfassendes Schlupfloch für jene Stoffe, die als EDs identifiziert wurden. Auf diese Weise könnten endokrin schädliche Pestizide weiterhin für eine breite Anwendung zugelassen werden. Bürger*Innen und Umwelt in der EU blieben somit weiterhin ungeschützt den schädlichen Auswirkungen dieser EDs ausgesetzt. 
 
Es wird erwartet und gewünscht, dass die ED-Kriterien weitgehend auf alle chemikalienrelevanten EU-Legislativen anwendbar sein sollen. Die Kommissions-Entwürfe sind demnach so auszuformulieren, dass eine entsprechende Kohärenz zu anderen Stoffpolitiken mit dem vereinbarten Schutzniveau für Mensch und Umwelt gewährleistet sind. Wir möchten Sie deshalb bitten, auch diese überarbeiteten Entwürfe in ihrer jetzigen Form abzulehnen und sicherzustellen, dass die Ausgestaltung der Identifizierungskriterien für eine hormonschädigende Stoffeigenschaft ein Höchstmaß an Schutz gewährleistet, im Einklang mit geltendem EU-Recht steht und in allen chemikalienrelevanten europäischen Rechtsbestimmungen Anwendung finden kann. 
 
Fast 100.000 Menschen haben bislang die gemeinsame Online-Petition von PAN Germany, BUND, WECF, Umweltinstitut München, Coordination gegen Bayer-Gefahren, SumOfUs und hej!support unterschrieben. Diese ist mit dem Anliegen verbunden, dass sich die zuständigen deutschen Ministerien für eine strikte Regulierung von hormonellen Schadstoffen im Sinne des Vorsorgeprinzips einsetzen. 
 
Ihre Entscheidung kann in hohem Maße dazu beitragen, dass dringend notwendige Schutzmaßnahmen vor hormonell bedingten Erkrankungen und zum Schutz der Umwelt vor endokrin schädlichen Stoffen ergriffen werden.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sascha Gabizon, Internationale Direktorin WECF
Prof. Dr. Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND
Dr. Peter Clausing, Vorstand PAN Germany
Alexandra Caterbow, HEJ Support 
Christina Hacker, Vorstand Umweltinstitut München
Toni Michelmann , Geschäftsführer CBG
Wiebke Schröder, Sum Of Us

Mit Blick auf das öffentliche Interesse werden wir dieses Anschreiben der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Ein gleich lautendes Schreiben wurde an Herrn Bundesminister Schmidt versandt.

 



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