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Mehr Schutz von Gesundheit und Umwelt vor hormonschädlichen Pestiziden

WECF Appell: Stimmen Sie am 4. Oktober gegen den Vorschlag der EU Kommission zur Identifizierung hormonschädlicher Pestizide - Aufruf an die deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments

29.09.2017 |




Sie werden am Dienstag, dem 4. Oktober, über den Kriterienvorschlag zur Identifizierung hormonschädlicher Pestizide (auch Endocrine Disrupting Chemicals, EDCs) abstimmen. Der von der EU Kommission vorliegende Entwurf schützt Mensch und Umwelt nicht ausreichend vor EDCs und ist nicht im Einklang mit der europäischen Pestizid-Verordnung.

Wir möchten Sie daher bitten, diesen Kriterien NICHT zuzustimmen.

Heute hat bereits der Umweltausschuss den Einwänden der Grünen und S&D Abgeordneten zu den vorgeschlagenen Kriterien der Europäischen Kommission zur Identifizierung von Endokrinen Disruptoren mit 36 (Unterstützung) zu 26 (Gegen) bei 0 Enthaltungen zugestimmt und den vorliegenden Entwurf abgelehnt.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder ist damit der Meinung, dass der Vorschlag rechtswidrig ist und nicht ausreicht, um Gesundheit und Umwelt vor EDCs zu schützen. Mit ihrer Ablehnung haben die sie den Warnungen und Aufrufen von internationalen Wissenschaftsgesellschaften wie der Endocrine Society, der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie, der EDC-Free Europe und der deutschen NGO Koalition sowie fast 300.000 Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten Tagen in einer Petition ihre Bedenken äußerten, Rechnung getragen.

Identifizierungskriterien sind notwendig, um die europäische Pestizid-Verordnung in die Praxis wirkungsvoll umzusetzen. Die Kriterien sollten aber wissenschaftlich fundiert, anwendbar und im Einklang mit dem europäischen Pestizidrecht sein. Unserer Auffassung nach entspricht der jetzt zur Abstimmung vorliegende Vorschlag nicht diesen Grundsätzen.

An diesem Montag wurden zwei Analysen vom Centre for International Environmental Law (CIEL) und von ClientEarth veröffentlicht, die aufzeigen, dass die Europäische Kommission ihr Mandat bei der Ausformung des Kriterienvorschlags überschreitet. Die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen für Pestizide, die intendiert hormonell wirken, stehen wissenschaftlichen Grundsätzen entgegen, und die daraus resultierende Ausnahme eines gefahrenbasierten Ausschlusses dieser Pestizide steht der Beschlussfassung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zuwider, wonach ALLE hormonschädlichen Pestizide gemäß EU-Verordnung 1107/2009/EU reguliert werden müssen.

Folgende drei Punkte werden in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 5.7.2017 vom deutschen „Hormongifte stoppen“ NGO Bündnis (PAN Germany, WECF, HEJSupport, BUND, Umweltinstitut München; CBG, SumOfUs) kritisch gesehen:

  • Die Beweislast ist zu hoch und macht die Identifizierung von Stoffen als hormonell wirksam sehr schwierig oder gar unmöglich und zusätzlich unnötig langwierig
  • Die Ausnahmeregelungen für bestimmte Pestizide und Biozide, die gezielt hormonell wirken sollen, ist nicht vereinbar mit den Zielen der EU-Pestizid- und Biozidgesetzgebung
  • Die Kriterien widersprechen den EU-Verpflichtungen aus dem 7. Umweltaktionsprogramm, nach dem die Belastung von Mensch und Umwelt mit hormonellen Schadstoffen reduziert werden soll.

Es ist mittlerweile wissenschaftlich unumstritten, dass EDCs unsere Umwelt und Gesundheit schädigen. Zahlreiche Studien belegen den Zusammenhang mit Krankheiten wie Brustkrebs, Hodenkrebs, Übergewicht, Diabetes und Unfruchtbarkeit. Renommierte Wissenschaftsvereinigung, wie die Endocrine Society, sehen dringenden politischen Handlungsbedarf.

Wir brauchen daher Kriterien, die dazu geeignet sind, EDCs zu identifizieren und die möglichst horizontal angewendet werden können. Der Vorschlag der EU Kommission leistet dies nicht.

Auf unserer Webseite www.wecf.eu finden Sie weitere Informationen zu EDCs und Aktionen des deutschen NGO Bündnisses.
Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme und Unterstützung.


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