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Mehr Schutz vor Blei und schädlichen Chemikalien im Alltag

WECF unterzeichnet NGO Brief an den REACH Kommission

15.09.2019 |




WECF hat gemeinsam mit 14 anderen Nichtregierungsorganisationen einen Brief ans das REACH Komitee geschrieben. Hierin fordern wir, Mensch und Umwelt   besser vor schädlichen Chemikalien zu schützen. Hintergrund ist das Treffen des Komitees am 17. und 18. September, bei dem wichtige Entscheidungen geplant, die weitreichende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt in der EU haben.

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für „Registration Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“, ‚Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien'. 

Die Forderungen ans REACH Komitee sind folgende: 

  • Lehnen Sie alle Zulassungsanträge für Cr VI (Chromverbindungen) in der jetzigen Form ab, denn die EU Kommission hatte den Unternehmen ihre Befugnis übertragen, von Fall zu Fall zu bestimmen, für welche Verwendungszwecke eine Alternative geeignet und durchführbar ist, obwohl dies die Verantwortung der Kommission ist. 
  • Unterstützen Sie die Beschränkung von Blei und seinen Verbindungen (in PVC) und lehnen Sie die vorgeschlagenen höheren Bleikonzentrationen in recycelten Materialien ab.
  • Erhöhen Sie den Prozentsatz der von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) durchzuführenden Mindestkonformitätsprüfungen und fordern Sie die Kommission auf, eine klare Definition des Begriffs „regelmäßig“ festzulegen, der dem Rechtstext hinzugefügt werden soll. Aus unserer Sicht sollten Registrierungsdossiers mindestens einmal jährlich überprüft werden, zusätzlich zu den Überprüfungen, die durch Gesetzesänderungen (z. B. CMR-Einstufung), neue Kenntnisse (Feststellung zuvor unbekannter Risiken) oder Produktion (z. B. Änderung des Mengenbereichs) ausgelöst wurden.
  • Unterstützen Sie die Beschränkungsvorschläge für Tätowierungsfarben und lehnen Sie die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen ab.
  • Unterstützen Sie die Vereinbarkeit mit den Zielen der Stockholm Konvention und setzen Sie deutlich strengere Ausnahmen und Konzentrationsgrenzwerte in der EU-POP-Verordnung. 

Die hohe Zahl an Ausnahmen in der Gesetzgebung sorgt dafür, dass die Menschen der EU immer noch mit Bleiverbindungen und anderen gefährlichen Stoffen in Verbindung kommen. Wir fordern dementsprechend stärkere Regulierungen, die den Schutz der Gesundheit in den Vordergrund stellt. 

Chrom (VI)-Verbindungen sind zumeist krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend. Sie können auch Allergien, Asthma und Ekzeme verursachen und zu Augenreizung und Atembeschwerden führen. Darüber hinaus sind sie für Wasserorganismen giftig und können in Pflanzen zu einem gehemmten Wachstum von Wurzeln und Sprossen, sowie zum Absterben von Pflanzenteilen führen. Blei ist krebserzeugend, bioakkumulativ und wird als reproduktionstoxisch eingestuft. Wir fordern dementsprechend ein komplettes Verbot dieser Schadstoffe. 

Hier geht's zum gemeinsamen Brief!

 


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