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EU-Kommission präsentiert Vorschläge zu den Kriterien für hormonell wirksame Schadstoffe: Noch mehr Menschen müssen leiden, bevor die EU Kommission handelt

WECF und die EDCfree Coalition verurteilen die Vorschläge der EU-Kommission zu den Kriterien für die Identifizierung hormonell wirksamer Schadstoffe scharf.

15.06.2016 |


 

                                                                                    Mittwoch, 15. Juni 2016

EU-Kommission präsentiert Vorschläge zu den Kriterien für hormonell wirksame Schadstoffe: Noch mehr Menschen müssen leiden, bevor die EU Kommission handelt

Presseerklärung der EDCfree Coalition

Die EDCfree Coalition ist erstaunt über die heutigen Vorschläge der EU-Kommission zu den Kriterien für hormonell wirksame Schadstoffe (engl. endocrine disrupting chemicals, EDCs) und verurteilt diese scharf.

Die Kommission schlägt vor, EDCs anhand einer beispiellos hoch angesetzten Beweislast zu  identifizieren. Der Vorschlag verlangt so viele Beweise, dass es nahezu unmöglich sein wird, mehr als nur einen kleinen Bruchteil der Substanzen als EDCs zu identifizieren, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Die Gesundheitskosten in der EU für Krankheiten, die im Zusammenhang mit EDCs stehen, wie z.B. Unfruchtbarkeit, Fortpflanzungsstörungen bei Männern und Frauen, Geburtsfehler, Adipositas, Diabetes, Herz-Kreislauf Erkrankungen und neurologische Störungen, wurden auf 158,4 Milliarden Euro jährlich geschätzt.


Darüber hinaus ignoriert die Kommission,

  •  dass diese Herangehensweise inkonsistent ist und nicht im Einklang mit dem derzeit erfolgreichen und gut etablierten Ansatz zur Identifizierung von krebserregenden, mutagenen und reprotoxischen Chemikalien (CMR Chemikalien) steht,
  • dass die Mehrheit der Antworten in der öffentlichen EU Konsultation die Option 3 unterstützt, da diese auf wissenschaftlicher Grundlage die menschliche Gesundheit am besten schützt,
  • dass führende Wissenschaftler ebenfalls Option 3 als die richtige Option empfehlen, da
    - sie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und neuartige Forschung aufgreift
    - sie eine Verordnung ermöglicht, um schwangere Frauen, Babys und Kinder ausreichend zu schützen

Der Vorschlag der Kommission untergräbt zudem die aktuelle Pestizid- und Biozid Gesetzgebung, indem er einen wesentlichen Aspekt ignoriert. Das Gesetz erfasst nämlich hormonell wirkende Schadstoffe, die „schädliche Auswirkungen [auf Tiere oder Menschen] haben könnten“. Das Gesetz verdeutlicht die klare Absicht des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats, auch Substanzen zu regulieren, von welchen man lediglich vermutet, dass sie EDCs sind. Der Vorschlag der Kommission versucht nun diese Tatsache durch neue Textformulierungen zurückzunehmen. Dies lässt die Kommission durch ihren Vorschlag mit nur einer Kategorie völlig außer Acht. Die restriktiven Bedingungen der Beweisführung werden darüber hinaus dafür sorgen, dass Menschen höchstwahrscheinlich (weiterhin) geschädigt werden, bevor Maßnahmen unternommen werden. Der Vorschlag ist daher nicht nur eine schockierende Abkehr vom Vorsorgeansatz der EU, welcher in den EU-Verträgen verankert sowie sorgfältig und bewusst in die Pestizidgesetze eingebaut wurde. Er bietet vielmehr kein akzeptables Schutzniveau.

Noch schwerwiegender ist, dass die Kommission in ihrem eventuell rechtswidrigem Schritt über die Identifizierung von Kriterien hinausgeht und die bestehende Ausnahmeregelung der Pestizidgesetze zu einer Gesetzeslücke für die Fälle vergrößern möchte, in denen Chemikalien bereits als EDCs identifiziert wurden (Änderung von „vernachlässigbarer Exposition“ zu  „vernachlässigbarem Risiko“).

Wir fordern deswegen die EU-Mitgliedstaaten dringend zur Überarbeitung dieser Vorschläge auf, die in der jetzigen Form keinesfalls die menschliche Gesundheit und die Umwelt schützen. Sie ermöglichen vielmehr, dass die Pestizid- und Chemieindustrie weiterhin gefährliche Schadstoffe verwenden kann, welchen wir täglich ausgesetzt sind.

Hier können Sie die Presseerklärung der EDCfree Coalition als PDF herunterladen.