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Mieterstromförderung soll drastisch sinken

Referentenentwurf torpediert PV-Projekte und Klimaschutz

13.11.2018 |


Aktueller Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Energiesammelgesetz sieht eine massive Senkung der Einspeiseförderung für neue Dachflächenanlagen zwischen 40 und 750 kWp von rund 20 % vor – und zwar bereits zum 1.1.2019!

Eigentlich betont die Bundesregierung die notwendige Stärkung der Akteursvielfalt und die Wichtigkeit der Dezentralität der Energiewende. Das sog. "Mieterstromgesetz" vom Juli 2017 war ein Schritt in die richtige Richtung und birgt großes Potenzial für verbrauchsnahe Stromerzeugung. Komplizierte Auflagen verhindern jedoch bislang eine Umsetzung auf breiter Basis. Die Bundesregierung hat nun kürzlich den ersten substanziellen energiepolitischen Gesetzesentwurf in dieser Legislatur vorgelegt. Endlich wieder neuer Schwung für die Energiewende zur Erreichung der Klimaziele? Leider weit gefehlt! Die angekündigten Sonderausschreibungen reichen nicht aus, um das ohnehin viel zu niedrige Ausbauziel von 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen. Und ausgerechnet der Bereich, der nicht von komplizierten Ausschreibungen betroffen ist, soll weiter geschröpft werden. Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, die Förderung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 40 bis 750 kW um bis zu 20 % zu reduzieren. In diese Leistungsklasse fällt ein Großteil der im Rahmen von Mieterstromprojekten realisierten Anlagen. Diese Kürzung wäre für Mieterstrom ein schwerer Schlag, noch bevor der Markt richtig Fahrt aufgenommen hat. Dachanlagen, die keine zusätzlichen Flächen benötigen und die öffentlichen Netze oft kaum in Anspruch nehmen, sind ein wertvoller Baustein der Energiewende, der ausgesprochen stark von der Bürgerenergie geprägt ist. Diese Kürzung ist eine weitere Kampfansage gegen die dezentrale Energiewende und zerstört aufgrund der Kurzfristigkeit die Investitionsbereitschaft von Bürger*innen in Erneuerbare Energien. Statt neue Hürden brauchen wir doch neue Anreize zur dezentralen Energiewende. Und diese kommen aus Brüssel! Im Juni 2018 wurde zwischen Kommission, Ministerrat und EU-Parlament eine neue Richtline verhandelt. Energie-Aktive haben explizit das Recht, bis 30kW abgabenfrei Strom zu verbrauchen und zu speichern. Nach dem offiziellen EU-Beschluss haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Aus Sicht der Bürgerenergie wird es darum gehen, politischen Druck zu machen, dass die Richtline auch wirklich umfassend und möglichst eng an der Intention der EU-Organe, die Bürgerenergie zu fördern, umzusetzen – konkret in das deutsche Energieeinspeisegesetz EEG und in das Energiewirtschaftsgesetz EnWG.

Die Mieterstromkürzung kann eigentlich nicht im Sinne der Bundesregierung sein und konterkariert alle Bestrebungen, den PV-Zubau nachhaltig zu stärken und die Energiewende in die Innenstädte zu bringen. Gerade Dachflächen auf Wohngebäuden bieten die Chance für die Umsetzung von Mieterstrom-Projekten, um die Mieter*innen in den Gebäuden mit günstigem Strom zu versorgen und den Mieter*innen - und damit für circa 60 % der Bevölkerung – zu ermöglichen, von der Energiewende zu profitieren und zum Klimaschutz beizutragen. Unabhängig von ihrer Auswirkung auf den Mieterstromzuschlag ist die vorgesehene Vergütungskürzung für PV-Anlagen von rund 20 % für zu hoch. Zwar sind die Kosten für Module in den letzten Jahren gesunken, doch werden diese durch die hohen Kosten für Messsysteme und den bürokratischen Aufwand zur Umsetzung von Mieterstrom-Projekten wieder aufgehoben.

Eine Energiewende mit erneuerbaren Energien und Bürgerbeteiligung schafft nachhaltige Arbeitsplätze, mehr Gerechtigkeit, Innovation und schützt vor allem die Natur und das Klima. Bürgerenergie ist Ausdruck einer weitgehenden Demokratisierung von Wirtschaftsprozessen und spielt daher die entscheidende Rolle für eine ethisch und sozial verantwortliche Energiewende. Sie ist damit für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft von hoher gesellschaftspolitischer Relevanz. Eine nachhaltige Energieversorgung ist zentral für die Erreichung der in Paris beschlossenen Klimaziele und der nachhaltigen Entwicklungsziele, der SDGs. Die SDGs bilden den Zielrahmen für nachhaltiges Wirtschaften auf ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ebene.

Hier können Sie die Pressemitteilung als PDF herunterladen.

Women Engage for a Common Future WECF e.V. ist ein globales Netzwerk und setzt sich für nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ebene ein und berücksichtigt dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse und Perspektiven von Frauen und Männern.

Kontakt: Katharina Habersbrunner, katharina.habersbrunner@wecf.org


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