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Hier finden Sie das Archiv (2004-2019).

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Wieso WECF beitreten?

  • WECF unterstützt Mitglieder bei ihren Lobby-Aktivitäten
  • WECF informiert ihre Mitglieder über wichtige Entwicklungen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und nachhaltiger Entwicklung.
  • WECF beschafft Fördergelder, um seine Mitglieder in die internationale Politik zu involvieren
  • WECF ermöglicht Mitgliedern Zugang zu einem internationalen Expert(inn)ennetzwerk
  • WECF beschafft Fördergelder, um mit Mitgliedern an gemeinsamen Projekten zu Gesundheit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung zu arbeiten.

Wer kann WECF beitreten?

Vollmitglieder des WECF-Netzwerkes

Zivile, gemeinnützige Organisationen mit einem rechtmäßigen Status, die den Auftrag und die Ziele des WECF-Netzwerkes unterstützen, können Vollmitglied werden. Wenn Nichtregierungsorganisationen mit einer breiteren Mission nicht selber ein Mitglied sein können oder wollen, aber Arbeitsgruppen oder Kommissionen haben, die einen speziellen Fokus auf nachhaltige Entwicklung und Umweltthemen legen und den Auftrag und die Ziele von WECF unterstützen, können diese Arbeitsgruppen oder Kommissionen Vollmitglied des Netwerkes mit Stimmrecht werden.

Einzelpersonen wie Wissenschaftler(innen), die an wissenschaftlichen Institutionen arbeiten, oder professionelle Expert(inn)en, die für NGOs arbeiten, die nicht Mitglied von WECF sind, aber den Auftrag und die Ziele unserer Organisation unterstützen und zur ihrer Arbeit beitragen wollen, können ebenfalls Vollmitglied werden. Verglichen mit den Mitgliedsorganisationen, haben sie aber ein eingeschränktes Stimmrecht.

Die volle Mitgliedschaft ist auf Organisationen, Arbeitsgruppen und Kommissionen von Organisationen sowie Einzelpersonen beschränkt, die in West- und Osteuropa tätig sind, einschließlich der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS).

Assoziierte Mitglieder

Organisationen, die den Auftrag und die Ziele befürworten, aber aus irgendeinem Grund kein Vollmitglied werden können oder (noch nicht) wollen, oder die vom Internationalen Beirat (IAB) (noch) nicht als Vollmitglied akzeptiert werden, können assoziiertes Mitglied werden. Assoziierte Mitglieder haben das Recht, an den WECF-Meetings  und –aktivitäten teilzunehmen und WECF- Informationen zu erhalten, haben aber keine Stimmrechte.

Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Einzelpersonen, denen die Organisation diesen Status für ihre moralische Unterstützung oder ihre aktuelle Aufgabe verleihen will. Sie haben die gleichen Stimmrechte wie andere Einzelmitglieder.


Antrag für Mitgliedschaft

Beiträge für die Mitgliedschaft

WECF bittet die Mitglieder, einen Beitrag zu den administrativen Kosten zu leisten, um die Netzwerkaktivitäten zu koordinieren (z. B. die Mitglieder über wichtige Ereignisse, neue Forschungsergebnisse und Gelegenheiten zu informieren, Konferenzgespräche zu organisieren, gemeinsame Aktionen durchzuführen etc.). Beiträge können finanzieller Art oder Sach- beziehungsweise Dienstleistungen sein, also  Zeit für Arbeit, Übersetzungen, Events etc. zur Verfügung zu stellen.

Vollmitglieder

  • Organisationen aus der EU/OECD: 50 Euro pro Jahr oder Sach-/Dienstleistungen in entsprechendem Wert
  • Organisationen aus der CEE/GUS: 25 Euro pro Jahr oder Sach-/Dienstleistungen in entsprechendem Wert

Individuelle Mitglieder

Spende nach eigenen Möglichkeiten

Assoziierte Mitglieder

  • Organisationen aus der EU/OECD: 25 Euro pro Jahr oder Sach-/Dienstleistungen in entsprechendem Wert
  • Organisationen aus der CEE/GUS: 25 Euro pro Jahr oder Sach-/Dienstleistungen in entsprechendem Wert

Wie wird man ein Mitglied oder ein assoziiertes Mitglied?

Um Mitglied zu werden, muss eine Organisation oder eine Einzelperson einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Mitgliedschaftsantrag einreichen. Dies setzt voraus, dass die Antragsteller die Mission und die Ziele des WECF-Netzwerkes akzeptieren und unterstützen.

Das IAB muss neue Mitglieder bestätigen. Wenn das Antragsformular per Email eingereicht wird, sendet das WECF-Büro eine Bestätigung zurück. Sie muss von einem gesetzlichen Vertreter der Organisation oder – im Falle einer Einzelperson – von dieser Person unterschrieben ins niederländische Büro von WECF zurückgesandt werden.

Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch eine Benachrichtigung des IAB durch das WECF-Büro.

Das IAB ist auch für die Entlassung von Mitgliedern verantwortlich, falls deren Aktivitäten den Zielen von WECF zuwiderlaufen.


Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Generalversammlung des WECF-Netzwerkes

Die Generalversammlung von WECF wird alle zwei bis drei Jahre abgehalten, je nachdem, ob genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Entstandene Reise- und Unterkunftskosten können den Mitgliedern teilweise oder ganz erstattet werden, abhängig von der finanziellen Situation ihrer Organisation. Mitglieder müssen an der Generalversammlung nicht teilnehmen.

Stimmabgabe

Jede Organisation (oder Arbeitsgruppe oder Kommission), die Vollmitglied ist, hat ein Stimmrecht in der Generalversammlung. Individuelle Vollmitglieder können mitstimmen, allerdings darf die Gesamtheit ihrer Stimmen in allen Versammlungen nicht mehr als 50 Prozent (die Hälfte) der Stimmen, die durch Mitgliedsorganisationen besetzt sind (einschließlich Kommissionen und Arbeitsgruppen), ausmachen.

Ein Mitglied, das an der Versammlung nicht teilnehmen kann, kann seine Stimmen einem Stellvertreter übertragen. Dazu muss schriftlich mitgeteilt werden, welche Organisationen einen Vertreter benannt haben und wen ein anderes Mitglied repräsentiert. Kein Delegierter kann mehr als fünf Stimmen innehaben.

Regeln und Vorschriften

Die Mitglieder können Änderungen oder Zusätze zu Regeln und Vorschriften zu allen Bereichen in Verbindung mit den Aktivitäten des WECF-Netzwerkes vorschlagen.

Das IAB wird dann neue oder geänderte Regeln festlegen, die der rechtmäßigen Behörde der Kommission unterbreitet werden. Die Regeln und Vorschriften dürfen keine Bestimmungen enthalten, die nicht den Statuen der WECF entsprechen.


WECF-Arbeitsgruppen

Die Mitglieder des Netzwerkes können langfristige oder spontane Arbeitsgruppen innerhalb des Netzwerkes bilden, um zu spezifischen Themen zusammenzuarbeiten oder um gemeinsame Visionen und politischen Input vorzubereiten.

Die Projekte und Aktivitäten, die jede Arbeitsgruppe durchführt, müssen in Einklang mit der Mission und den Zielen von WECF sowie mit der Politik und der geplanten Arbeit des WECF-Netzwerkes stehen, wie sie durch das IAB vereinbart sind. WECF arbeitet darauf hin, die finaziellen Spielräume zu erhöhen, um die Tätigkeit der Arbeitsgruppen zu unterstützen. Die Mitglieder sind auch dazu aufgefordert, bei der Beschaffung von Finanzmitteln für die Aktivitäten ihrer Arbeitsgruppen zu helfen.


WECF-Zusammenarbeit und -Unterstützung

WECF ist eine gemeinnützige Nichtregierungsorganisation, koordiniert durch die Büros in den Niederlanden, Deutschland und Frankreich. WECF erhält finanzielle Unterstützung durch Stiftungen, private und institutionelle Geldgeber. 

  • Treten Sie WECF bei und helfen Sie damit, die Position von Frauen aus Umwelt- und Gesundheitsorganisationen bei ihrer lokalen und internationalen politischen Arbeit zu stärken.
  • Treten Sie WECF bei, so dass das Netzwerk eine starke Stimme bei internationalen politischen Verhandlungen hat. 
  • Treten Sie WECF bei, um die Finanzierung von gemeinsamen Projekten mit Mitgliedsorganisationen zu unterstützen.